Aktuelles zur Vogelgrippe

Lokalausstellung des KTZV am Volkstrauertag wird Opfer des Virus HPAI H5N1 ("Vogelgrippe")

 

Liebe Vereinsmitglieder,

liebe Hühnerfreunde und Besucher!

 

Der Rhein-Hunsrück-Kreis hat mit Wirkung vom 8. November 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen und die Aufstallung von Geflügel - und damit auch unserer Hühner - angeordnet. Diese Anordnung gilt vorläufig bis zum 30. November; danach findet eine Neubewertung statt.

 

Aus diesem Grund kann unsere Lokalausstellung am Volkstrauertag leider nicht stattfinden!

 

Bei Geflügelzüchtern wie auch -haltern macht sich Verunsicherung breit, denn so nah war uns das Virus bisher noch nie, und noch nie fielen infizierte Vögel buchstäblich vom Himmel wie Äpfel vom Baum. Die Meldungen über Verdachtsfälle - auch in Rheinland-Pfalz - häufen sich, die ersten Bundesländer haben bereits Stallpflicht verordnet. Auch die umliegenden Landkreise haben die Hühner- und Geflügelhalter durch Allgemeinverfügungen zur Aufstallung verpflichtet bzw. gezwungen. Der Landkreis Bad Kreuznach weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass bislang keine Verpflichtung besteht, die Hühner aufzustallen, allerdings wird eine freiwillige Aufstallung empfohlen.

In einer Mitteilung auf der Internetseite der Kreisverwaltung Bad Kreuznach vom 6.11.2025 heißt es:

"Bad Kreuznach, 06.11.2025. Der Verdacht auf eine Infizierung mit H5N1-Virus wurde bei einem in der Gemarkung Schweinschied aufgefunden Kranich am 3.11.2025 durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Der Landkreis Bad Kreuznach sieht jedoch weiterhin keine Veranlassung für eine Aufstallpflicht. Denn anders als in den Landkreisen entlang des Rheins gibt es im Nahetal keine großen Rastplätze von Zugvögeln.

Aktuell besteht keine landeseinheitliche Regelung zur automatischen Aufstallpflicht nach einem bestätigten Fall durch das Loeffler-Institut. Die Landkreise sind lediglich aufgerufen, dem Land zu melden, sollte eine entsprechende Verfügung erlassen werden. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bad Kreuznach sieht aus den beschrieben Gründen aktuell keine Notwendigkeit für eine solche Verfügung."

Dies stellt jedoch keinen Freifahrtschein dar, solltet Ihr im LKrs. Bad Kreuznach wohnen bzw. dort Eure Tiere halten. Die umliegenden Landkreise (bspw. LKrs. Mainz-Bingen, Donnersbergkreis, LKrs. Birkenfeld, LKrs. Südwestpfalz, LKrs. Kaiserslautern, LKrs. Alzey-Worms teilweise) haben ebenfalls Allgemeinverfügungen erlassen und die Aufstallung des Geflügels angeordnet. Deshalb heißt es wachsam sein und wachsam bleiben. Bitte macht Euch über die Biosicherheitsmaßnahmen kundig und haltet diese - soweit möglich - ein. Bitte stallt Eure Tiere freiwillig auf! Es gibt trotz Vogelgrippe die Möglichkeit, die Hühner in Volieren zu halten, sofern diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen

Achtung: Oftmals hört man die Behauptung, eine (singvogelsichere!) Übernetzung des Auslaufs sei ausreichend, wenn dieser auch an den Seiten gegen das Eindringen von Sperlingen, Meisen etc. gesichert ist. Dies entspricht nicht den Tatsachen! Volieren sind nach oben mit einer festen und an den Seiten überstehenden Überdachung oder einer Plane zu sichern, um den Eintrag von Wildvogekot zu verhindern!

Nützliche Infos hierzu findet Ihr auf dem Merkblatt: Aufstallungspflicht und die Konsequenzen für Geflügel des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen.

Weitere Infos - auch zur Risikoeinschätzung, FAQs zur HPAI sowie Merkblätter zu Aufstallung u.ä. - findet Ihr in einer Sammlung, die der Bezirksverband der Rassegefügelzüchter Rhein-Mosel-Nahe-Hunsrück zum Thema Vogelgrippe zusammengestellt hat.

Alle Infos zur Aviären Influenza - so der wissenschaftliche Name - findet Ihr aktuell auf der Seite des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Das Seuchengeschehen selbst findet Ihr in der Datenbank des TierSeuchenInformationsSystems TSIS des FLI: https://tsis.fli.de/

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